Fragen & Antworten

Wann brauche ich eine Kur?

Schon Schwangerschaft und Geburt sind eine körperliche und seelische Höchstleistung. Daraus und aus den veränderten Lebensbedingungen einer Mutter mit Mehrfachbelastungen können schnell ernsthafte Erkrankungen entstehen. Symptome wie Rückenschmerzen oder Schlafstörungen bis hin zu Depressionen sind eindeutige Zeichen.

Wer kann denn überhaupt eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur beantragen?

Grundsätzlich alle Frauen, die Kinder erziehen oder erzogen haben und deren Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme attestiert hat.

Wie stelle ich den Antrag?

Das für eine Kur notwendige Attestformular für Ihren Antrag, das Selbstauskunftsformular für Sie und Ihr Kind, bekommen Sie in der Beratungsstelle. Bitte rufen Sie an! Dort hilft man Ihnen bei allen anfallenden Formalitäten, beim Ausfüllen des Antrages, bei der Genehmigung der Kur durch die Krankenkasse sowie bei der Wahl der geeigneten Einrichtung. Die BeraterInnen kümmern sich nach der Genehmigung auch um Ihre Anmeldung.

Was macht meine Ärztin/mein Arzt?

Mit den Attestformularen aus Ihrer Beratungs- und Vermittlungsstelle gehen Sie zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sie schildern Ihre gesundheitliche Situation und auch die momentanen Lebensumstände. Wenn Sie eine Kurempfehlung erhalten, lassen Sie sich Ihre Krankheit und gegebenenfalls auch die Ihres Kindes gleich schriftlich attestieren und möglichst genau beschreiben. Mit diesem Attest wenden Sie sich dann wieder an Ihre Beratungs- und Vermittlungsstelle.

Wer entscheidet über den Kurantrag?

Durch das Gespräch in der Beratungs- und Vermittlungsstelle gehen Sie gut vorbereitet zu Ihrer Krankenkasse. Über Ihren Antrag entscheidet immer Ihre Krankenkasse. Sollte der Kurantrag nicht genehmigt werden, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Dabei hilft ihnen eine Beraterin oder ein Berater sehr gern.

Kann ich mir die Kur finanziell leisten?

Die Krankenkassen tragen die vollen Kosten der Kur. Sie selbst zahlen die gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 10,- Euro pro Tag. Kinder sind zuzahlungsfrei. Sollte Ihnen auch die Zuzahlung nicht möglich sein, so wenden Sie sich an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Je nach Ihrer finanziellen Situation können wir Sie gegebenenfalls mit Spendengeldern unterstützen.

Besuchen Sie auch die Homepage des Müttergenesungswerks: www.muettergenesungswerk.de

Foto: Deutsches Müttergenesungswerk