Reform der Zuwendungsfinanzierung

Positionspapier der AGFW

Die in Hamburg aktiven Wohlfahrtsverbände sind eine tragende Säule der sozialstaatlichen Leistungserbringung. Auf Grundlage des Subsidiaritätsprinzips übernehmen sie Aufgaben der sozialen Daseinsvorsorge und operationalisieren sozialpolitische Beschlüsse des Senats. 

Seit vielen Jahren ist es gängige Praxis, einen Teil der von Wohlfahrtsverbänden erbrachten Leistungen über Zuwendungen zu finanzieren. Aus Sicht der AGFW ist dieses Finanzierungsformat nicht mehr zeitgemäß und bedarf dringend einer grundlegenden Reform.  

Das System der Teilfinanzierung, dessen ursprünglicher Gedanke die Bezu­schussung einer von gemeinnützigen Mitgliedsverbänden finanzierten und eigenmotiviert entwickelten Projektidee war, fußt auf einer Tradition, die mit der Wirklichkeit nicht mehr im Einklang steht. Überall dort, wo heute soziale Dienstleistungen der Umsetzung politischer Beschlüsse dienen, in der betrieblichen Praxis auf Dauer angelegt sind oder Rechtsan­sprüche von Bürgerinnen und Bürgern erfüllen, hat sich die Fehlbedarfsfinanzierung überlebt. 

Hochkomplexe, bürokratisch aufgeladene Verfahren von Antragstellung und Verwendungs­nachweis, jährliche Befristungen und die Forderung von Eigenbeteiligung an der Finanzierung stellen die Zuwendungsempfänger vor ständig steigende Anforderungen, die nicht zum inhaltlichen Gelingen beitragen, aber die Arbeitsbelastungen sowohl bei den Trägern als auch in den Behörden unnötig steigern.  Die Wohlfahrtsverbände verfügen außerdem nicht mehr im notwendigen Maß über Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen oder über Rücklagen, aus denen Eigenanteile finanziert werden können.  

In einem Positionspapier haben die Hamburger Wohlfahrtsverbände die Schwächen dieses Finanzierungsformats zusammengefasst und Lösungsansätze skizziert.

  • 2024-03-27

ReformZuwendungen2024.pdf (110 KB)
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